Wielenbach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Weilheim-Schongau                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3301 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
82407, 82362                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
0881, 08158                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AmHardt-Siedlung, Hardt, Hardt-Siedlung, Hirschberg-Alm, Kerschlach, Monatshausen, Moosschwaige, Neu-Seeheim, Oberhirschberg, Rauchmoos, Rößlberg, Steinberg, Unterhausen, Unterhirschberg, Wilzhofen, AmHardt-Siedlung, Hardt, Hardt-Siedlung, Hirschberg-Alm, Kerschlach, Monatshausen, Moosschwaige, Neu-Seeheim, Oberhirschberg, Rauchmoos, Rößlberg, Steinberg, Unterhausen, Unterhirschberg, Wilzhofen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Wielenbach, Hauptstraße 1, 82399 Wielenbach  
2. Standesamt Wielenbach, Hauptstraße 1, 82399 Wielenbach  
3. Bürgerbüro Wielenbach, Hauptstraße 1, 82399 Wielenbach
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wielenbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.