Wiesau (bairisch: Wiesa) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau, der auch der Markt Falkenberg angehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95676, 95689
Vorwahl
09634
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Elsenmhle, Gttern, Hechtmhle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mhlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmhle, Elsenmühle, Güttern, Hechtmühle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mühlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiesau
Hauptstraße 18
95676 Wiesau
2. Finanzamt Weiden
Regensburger Str. 23
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Tirschenreuth
Schillerstraße 6
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Wiesau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.