Wiesenfelden ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94344
Vorwahl
09966
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Augenthal, Bogenroith, Engelbarzell, Forstbrunn, Frath, Göttlingerhöfen, Großneundling, Großviecht, Gscheibtebuchen, Hagnhöfen, Hammermhl, Hauptenberg, Heilbrunn, Hirschberg, Hochhölzl, Hub, Jägershöfen, Kälberhof, Kesselboden, Kleinneundling, Kleinviecht, Kragenroth, Kragnmhl, Kuchlhof, Lehenbach, Neudeck, Neumhle, Neuweiher, Oberhof, Oberroith, ™d, ™denried, Pichlberg, Rohrloh, Roßmhle, Rothenberg, Rothenbrunn, StRupert, Schiederhof, Schönbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Wiesenfelden, Rathausplatz 1, 94344 Wiesenfelden
2. Finanzamt Straubing, Rainerstraße 14, 94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen, Am Kellerberg 1, 94315 Straubing
Gemeinde Wiesenfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.