Wiesentheid ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4870 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97353
Vorwahlen
09325, 09383
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Feuerbach, Fuchsenmhle, Reupelsdorf, Untersambach, Feuerbach, Fuchsenmühle, Reupelsdorf, Untersambach, UntersambacherMühle
Adressen:
1. Gemeinde Wiesentheid
Hauptstraße 1
97357 Wiesentheid
2. Landratsamt Kitzingen
Bahnhofstraße 1
97318 Kitzingen
3. Staatsanwaltschaft Würzburg
Am Galgenberg 10
97074 Würzburg
Gemeinde Wiesentheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.