Wiesentheid ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4870 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97353
Vorwahlen
09325, 09383
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Feuerbach, Fuchsenmhle, Reupelsdorf, Untersambach, Feuerbach, Fuchsenmühle, Reupelsdorf, Untersambach, UntersambacherMühle
Adressen:
1. Gemeinde Wiesentheid
Hauptstraße 1
97357 Wiesentheid
2. Landratsamt Kitzingen
Bahnhofstraße 1
97318 Kitzingen
3. Staatsanwaltschaft Würzburg
Am Galgenberg 10
97074 Würzburg
Gemeinde Wiesentheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.