Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wieseth

Wieseth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein am Forst. Der Ort liegt am Fluss Wieseth zwischen Feuchtwangen und Bechhofen sowie südlich von Herrieden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91632
Vorwahlen
09822, 09855, 09825
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 67, 91632 Wieseth
Hauptstraße 67, 91632 Wieseth 91632 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aichau, Ammonschönbronn, Beckenmhle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Oberschönbronn, Schlötzenmhle, Untermosbach, Zimmersdorf, Zirndorf, Aichau, Ammonschönbronn, Beckenmühle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Oberschönbronn, Schlötzenmühle, Untermosbach, Zimmersdorf, Zirndorf
Adressen:
1. Gemeinde Wieseth, Hauptstraße 27, 91629 Wieseth
2. Standesamt Wieseth, Hauptstraße 27, 91629 Wieseth
3. Finanzamt Ansbach-Wieseth, Herrieder Straße 1, 91522 Ansbach
Gemeinde Wieseth – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.