Wieseth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein am Forst.
Der Ort liegt am Fluss Wieseth zwischen Feuchtwangen und Bechhofen sowie südlich von Herrieden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91632
Vorwahlen
09822, 09855, 09825
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichau, Ammonschönbronn, Beckenmhle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Oberschönbronn, Schlötzenmhle, Untermosbach, Zimmersdorf, Zirndorf, Aichau, Ammonschönbronn, Beckenmühle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Oberschönbronn, Schlötzenmühle, Untermosbach, Zimmersdorf, Zirndorf
Adressen:
1. Gemeinde Wieseth, Hauptstraße 27, 91629 Wieseth
2. Standesamt Wieseth, Hauptstraße 27, 91629 Wieseth
3. Finanzamt Ansbach-Wieseth, Herrieder Straße 1, 91522 Ansbach
Gemeinde Wieseth – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.