Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wietzen

Wietzen ist eine Gemeinde im Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
2095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31613
Vorwahl
05022
Adresse der Verbandsverwaltung
Rathausstraße 14, 31607 Marklohe
Rathausstraße 14, 31607 Marklohe 31613 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Bötenberg, Bredenbeck, Buchholz, Dolldorf, Langeln, Lerchenfeld, Möhlenhalenbeck, Mtzengrund, Schwarzeheide, Bötenberg, Bredenbeck, Buchholz, Dolldorf, Langeln, Lerchenfeld, Möhlenhalenbeck, Mützengrund, Schwarzeheide
Adressen:
1. Gemeinde Wietzen
Am Markt 1
27389 Wietzen

2. Landkreis Diepholz
Außenstelle Syke
Bremer Str. 14
28857 Syke

3. Polizeikommissariat Syke
Bremer Str. 11
28857 Syke
Gemeinde Wietzen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.