Wietzendorf ist eine Gemeinde und staatlich anerkannter Erholungsort in der Lüneburger Heide und gehört zum Landkreis Heidekreis im Land Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
4156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29649
Vorwahl
05196
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrnerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lhrsbockel, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge, Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrünerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lührsbockel, MarbostelbeiWietzendorf, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge
Adressen:
1. Gemeinde Wietzendorf
Am Markt 1
29649 Wietzendorf
2. Landkreis Heidekreis
Am Markt 1
29640 Schneverdingen
3. Bürgeramt Wietzendorf
Hauptstraße 1
29649 Wietzendorf
Gemeinde Wietzendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.