Für diese Leistung wurde die Gemeinde vielfach mit deutschen (z. B. fünfmal so viel Strom erzeugt, wie es selbst verbraucht
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
2580 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87499
Vorwahl
08304
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dodels, Einöde, Ellenberg, Eufnach, Frohnschwenden, Hauptmannsgreut, Hochgreut, Hutoi, Jaunen, Krbsen, Meggenried, Möstenberg, Moosmhle, Notzen, Oberegg, Obereiberg, Ramsoi, Reuten, Schnaitweg, Staubers, Steig, Straßberg, Trampoi, Trogoi, Trostbhl, Unteregg, Untereiberg, Unterhalden, Vogelwirth, Weitenauer, Wolkenberg, Dodels, Einöde, Ellenberg, Eufnach, Frohnschwenden, Hauptmannsgreut, Hochgreut, Hutoi, Jaunen
Adressen:
1. Gemeinde Wildpoldsried
Hauptstraße 8
87499 Wildpoldsried
2. Landratsamt Oberallgäu
Hintere Gasse 1
87527 Sonthofen
3. Wasserwirtschaftsamt Kempten
Am Schießstätt 1
87435 Kempten
Gemeinde Wildpoldsried – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.