Wildsteig ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
1326 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82409
Vorwahl
08867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bichl, Hargenwies, Hausen, Holz, Ilchberg, Kreut, Linden, Morgenbach, Perau, Peustelsau, Rentschen, Schildschwaig, Schwaig, See, Soyermhle, Straubenbach, Unterbauern, Unterhäusern, Bichl, Hargenwies, Hausen, Holz, Ilchberg, Kreut, Linden, Morgenbach, Perau, Peustelsau, Rentschen, Schildschwaig, Schwaig, See, Soyermühle, Straubenbach, Unterbauern, Unterhäusern
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wildsteig, Hauptstraße 1, 86989 Wildsteig
2. Amtsgericht Weilheim, Kaiserstraße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Landratsamt Weilheim-Schongau, Münchener Str. 32, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Wildsteig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.