Wildsteig ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
1326 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82409
Vorwahl
08867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bichl, Hargenwies, Hausen, Holz, Ilchberg, Kreut, Linden, Morgenbach, Perau, Peustelsau, Rentschen, Schildschwaig, Schwaig, See, Soyermhle, Straubenbach, Unterbauern, Unterhäusern, Bichl, Hargenwies, Hausen, Holz, Ilchberg, Kreut, Linden, Morgenbach, Perau, Peustelsau, Rentschen, Schildschwaig, Schwaig, See, Soyermühle, Straubenbach, Unterbauern, Unterhäusern
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wildsteig, Hauptstraße 1, 86989 Wildsteig
2. Amtsgericht Weilheim, Kaiserstraße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Landratsamt Weilheim-Schongau, Münchener Str. 32, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Wildsteig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.