Wilhermsdorf ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth und gehörte bis zur Gemeindegebietsreform 1972 zum Landkreis Neustadt an der Aisch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Landkreis Fürth
Einwohner
5495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91452
Vorwahl
09102
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adelsdorf, Altkatterbach, Dippoldsberg, Drrnfarrnbach, Heinersdorf, Hirschneuses, Kirchfarrnbach, Kreben, Laubendorf, Lösleinshäuslein, Lohe, Neukatterbach, Oberndorf, Riedelshäuslein, Adelsdorf, Altkatterbach, Dippoldsberg, Dürrnfarrnbach, Heinersdorf, Hirschneuses, Kirchfarrnbach, Kreben, Laubendorf, Lösleinshäuslein, Lohe, Neukatterbach, Oberndorf, Riedelshäuslein
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilhermsdorf
Hauptstraße 22
91486 Wilhermsdorf
2. Ordnungsamt Wilhermsdorf
Hauptstraße 22
91486 Wilhermsdorf
3. Finanzamt Ansbach
Luitpoldstraße 20
91522 Ansbach
Gemeinde Wilhermsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.