Für den heutigen Ortsnamen Willebadessen gibt es die historischen Bezeichnungen Wilbadessen, Wilbodessen, Wilbossen, Wylbodessen, Wylbodisßen. Die Stadt liegt im Osten des Regierungsbezirkes mitten im Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8133 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34439
Vorwahlen
05644, 05646, 05642
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AnderHelle, Hagenfeld, AnderHelle, Hagenfeld, InderLöthe
Adressen:
1. Gemeinde Willebadessen
Hauptstraße 1
34439 Willebadessen
2. Ordnungsamt Willebadessen
Hauptstraße 1
34439 Willebadessen
3. Finanzamt Paderborn
Am Stadtgarten 5
33102 Paderborn
Gemeinde Willebadessen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.