Willmars ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim vor der Rhön.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97647
Vorwahl
09779
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Filke, Oberfilke, Völkershausen, Filke, Oberfilke, Völkershausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Willmars
Hauptstraße 1
98631 Willmars
2. Bürgeramt Willmars
Bahnhofstraße 2
98631 Willmars
3. Ordnungsamt Willmars
Marktstraße 5
98631 Willmars
Gemeinde Willmars – Öffnungszeiten
- Montag: 07:45 - 17:00
- Dienstag: 07:45 - 17:00
- Mittwoch: 07:45 - 17:00
- Donnerstag: 07:45 - 18:00
- Freitag: 07:45 - 17:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.