Sie entstand 1969 aufgrund der kommunalen Gebietsreform aus den sieben Gemeinden des Amtes Wilnsdorf und vier Gemeinden des Amtes Netphen. Wilnsdorf ist eine Gemeinde im zum Regierungsbezirk Arnsberg gehörenden Kreis Siegen-Wittgenstein im Land Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
19.762 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57234
Vorwahlen
02739, 02737, 0271
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
2. Bürgeramt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
3. Ordnungsamt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
Gemeinde Wilnsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.