Heute leben in der Gemeinde Wilnsdorf 20.512 Einwohner; der Kernort Wilnsdorf ist mit 3.286 Bewohnern das Zentrum. Wilnsdorf ist eine Gemeinde im zum Regierungsbezirk Arnsberg gehörenden Kreis Siegen-Wittgenstein im Land Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
19.762 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57234
Vorwahlen
02739, 02737, 0271
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
2. Bürgeramt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
3. Ordnungsamt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
Gemeinde Wilnsdorf – Öffnungszeiten
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FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.