Wilsdruff ist eine Kleinstadt am Bach Wilde Sau westlich von Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen). Sie ist das städtische Zentrum einer „Wilsdruffer Land“ genannten Region, welche sich in etwa mit dem ehemaligen Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff deckt.
Wilsdruff ist bekannt durch den Mittelwellensender Funkturm Wilsdruff und die Möbeltischlerei, welche im späteren 19
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
14.474 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 01723 (Grumbach, Helbigsdorf-Blankenstein, Kesselsdorf, Mohorn, Wilsdruff),01737 (Braunsdorf, Kleinopitz, Oberhermsdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035204, 035209, 035203 und 0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
2. Einwohnermeldeamt Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
3. Ordnungsamt Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.