Wilsdruff ist eine Kleinstadt am Bach Wilde Sau westlich von Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen). Sie ist das städtische Zentrum einer „Wilsdruffer Land“ genannten Region, welche sich in etwa mit dem ehemaligen Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff deckt.
Wilsdruff ist bekannt durch den Mittelwellensender Funkturm Wilsdruff und die Möbeltischlerei, welche im späteren 19
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
14.474 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 01723 (Grumbach, Helbigsdorf-Blankenstein, Kesselsdorf, Mohorn, Wilsdruff),01737 (Braunsdorf, Kleinopitz, Oberhermsdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035204, 035209, 035203 und 0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
2. Einwohnermeldeamt Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
3. Ordnungsamt Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
Gemeinde Wilsdruff – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.