Windelsbach ist eine Gemeinde im Landkreis Ansbach in Mittelfranken (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91635
Vorwahl
09867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkach, Burghausen, Ermetzhof, Hornau, Poppenbach, Preuntsfelden, SiedlungErlach, Birkach, Burghausen, Ermetzhof, Hornau, Poppenbach, Preuntsfelden, SiedlungErlach
Adressen:
1. Gemeinde Windelsbach
Hauptstraße 1
91634 Windelsbach
2. Ordnungsamt Landkreis Ansbach
Promenade 1
91522 Ansbach
3. Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Hindenburgstraße 4
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.