Windhagen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im nördlichen Rheinland-Pfalz und liegt unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
4345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53578
Vorwahlen
02645, 02683 (Stockhausen)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Birken, Hecken, Hngsberg, Johannisberg, Köhlershohn, Niederwindhagen, Oberwindhagen, Vierwinden, Birken, Hecken, Hüngsberg, Johannisberg, Köhlershohn, Niederwindhagen, Oberwindhagen, Vierwinden
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Unnau
Hauptstraße 19
56588 Windhagen
2. Gemeindeverwaltung Windhagen
Rathausstraße 2
53578 Windhagen
3. Kreisverwaltung Neuwied
Ludwigstraße 8
56567 Neuwied
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 14:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung