Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Windhagen

Windhagen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im nördlichen Rheinland-Pfalz und liegt unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
4345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53578
Vorwahlen
02645, 02683 (Stockhausen)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Birken, Hecken, Hngsberg, Johannisberg, Köhlershohn, Niederwindhagen, Oberwindhagen, Vierwinden, Birken, Hecken, Hüngsberg, Johannisberg, Köhlershohn, Niederwindhagen, Oberwindhagen, Vierwinden
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Unnau
Hauptstraße 19
56588 Windhagen

2. Gemeindeverwaltung Windhagen
Rathausstraße 2
53578 Windhagen

3. Kreisverwaltung Neuwied
Ludwigstraße 8
56567 Neuwied
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 14:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.