Windischeschenbach (bairisch: Eschawo) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92670
Vorwahl
09681
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bach, Berg, Dornmhle, Gerbersdorf, Gleißenthal, Harleshof, Johannisthal, Lindenhof, Naabdemenreuth, Neuhaus, Nottersdorf, Oberbaumhle, Schnackenhof, Schweinmhle, Wiesenthal, Bach, Berg, Dornmühle, Gerbersdorf, Gleißenthal, Harleshof, Johannisthal, Lindenhof, Naabdemenreuth, Neuhaus, Nottersdorf, Oberbaumühle, Schnackenhof, Schweinmühle, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
2. Ordnungsamt Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
3. Bauamt Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
Gemeinde Windischeschenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.