Windorf ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
4939 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
94575                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08541, 08544, 08546                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Anger, Babing, Berg, Doblmhle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof, Anger, Babing, Berg, Doblmühle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Windorf  
   Hauptstraße 1  
   94160 Windorf  
2. Landratsamt Passau  
   Schanzlstraße 29  
   94032 Passau  
3. Bayerisches Landesamt für Umwelt  
   Widenmayerstraße 14  
   81739 München  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Windorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.