Wittibreut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1978 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84384
Vorwahl
08574
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aiden, Altersberg, Bachmann, Brauching, Bröcklöd, Buch, Dienersberg, Eben, Ed,GemNeukirchen, Ed,GemWittibreut, Ellersberg, Englbernöd, Fatzöd, Freiöd, Friedlöd, Fuchseck, Frkl, Geisberg, Ginham, Grndwrm, Gschöd, Gutlersberg, Haberzagl, Haid, Hochoest, Höhberg, Hötz, Hötzl, Hof, Hofstetten, Hohenthann, Holzen, Hub, Hundbalgn, Hundsberg, Hutting, Imerlsöd, Kerneigen, Kienberg, Kiening
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wittibreut, Hauptstraße 4, 84329 Wittibreut
2. Landratsamt Rottal-Inn, Mitterweg 24, 84367 Tann
3. Ortsgericht Wittibreut, Hauptstraße 10, 84329 Wittibreut
Gemeinde Wittibreut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf