Wittibreut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1978 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84384
Vorwahl
08574
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aiden, Altersberg, Bachmann, Brauching, Bröcklöd, Buch, Dienersberg, Eben, Ed,GemNeukirchen, Ed,GemWittibreut, Ellersberg, Englbernöd, Fatzöd, Freiöd, Friedlöd, Fuchseck, Frkl, Geisberg, Ginham, Grndwrm, Gschöd, Gutlersberg, Haberzagl, Haid, Hochoest, Höhberg, Hötz, Hötzl, Hof, Hofstetten, Hohenthann, Holzen, Hub, Hundbalgn, Hundsberg, Hutting, Imerlsöd, Kerneigen, Kienberg, Kiening
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wittibreut, Hauptstraße 4, 84329 Wittibreut
2. Landratsamt Rottal-Inn, Mitterweg 24, 84367 Tann
3. Ortsgericht Wittibreut, Hauptstraße 10, 84329 Wittibreut
Gemeinde Wittibreut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.