Wittibreut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1978 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84384
Vorwahl
08574
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aiden, Altersberg, Bachmann, Brauching, Bröcklöd, Buch, Dienersberg, Eben, Ed,GemNeukirchen, Ed,GemWittibreut, Ellersberg, Englbernöd, Fatzöd, Freiöd, Friedlöd, Fuchseck, Frkl, Geisberg, Ginham, Grndwrm, Gschöd, Gutlersberg, Haberzagl, Haid, Hochoest, Höhberg, Hötz, Hötzl, Hof, Hofstetten, Hohenthann, Holzen, Hub, Hundbalgn, Hundsberg, Hutting, Imerlsöd, Kerneigen, Kienberg, Kiening
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wittibreut, Hauptstraße 4, 84329 Wittibreut
2. Landratsamt Rottal-Inn, Mitterweg 24, 84367 Tann
3. Ortsgericht Wittibreut, Hauptstraße 10, 84329 Wittibreut
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.