Wittislingen ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2482 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
89426                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09076                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bergheim, Beutenmhle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmhle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler, Bergheim, Beutenmühle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmühle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen  
2. Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Färberstraße 11, 89407 Dillingen a.d.Donau  
3. Einwohnermeldeamt Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wittislingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.