Wittislingen ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89426
Vorwahl
09076
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergheim, Beutenmhle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmhle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler, Bergheim, Beutenmühle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmühle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler
Adressen:
1. Gemeinde Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen
2. Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Färberstraße 11, 89407 Dillingen a.d.Donau
3. Einwohnermeldeamt Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen
Gemeinde Wittislingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet