Wittislingen ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89426
Vorwahl
09076
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergheim, Beutenmhle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmhle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler, Bergheim, Beutenmühle, Beutenstetterhof, Kloster-Mödingen, Nuitenmühle, Schabringen, Stettenhof, Ziegelstadel, Zöschlingsweiler
Adressen:
1. Gemeinde Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen
2. Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Färberstraße 11, 89407 Dillingen a.d.Donau
3. Einwohnermeldeamt Wittislingen, Hauptstraße 4, 89426 Wittislingen
Gemeinde Wittislingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.