Wolferschwenda ist eine Gemeinde im thüringischen Kyffhäuserkreis
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Kyffhäuserkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
140 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
99713                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036370                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Wolferschwenda, Hauptstraße 1, 06267 Wolferschwenda
2. Ordnungsamt Wolferschwenda, Markt 2, 06267 Wolferschwenda
3. Finanzamt Wolferschwenda, Kirchstraße 7, 06267 Wolferschwenda
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wolferschwenda – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.