Wolnzach ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm im Hopfenland Hallertau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85283
Vorwahl
08442
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Abeltshausen, Burgstall, Eschelbach, Gebrontshausen, Geroldshausen, Gosseltshausen, Grubwinn, Gschwend, Hanfkolm, Haunerhof, Haushausen, Hirnsberg, Hll, Jebertshausen, Kemnathen, Kreut, Kumpfmhle, Larsbach, Moosmhle, Schreinmhle, Schrittenlohe, Siegertszell, Starzhausen, Thongräben, Abeltshausen, Burgstall, Eschelbach, Gebrontshausen, Geroldshausen, Gosseltshausen, Grubwinn, Gschwend, Hanfkolm, Haunerhof, Haushausen, Hirnsberg, Hüll, Jebertshausen, Kemnathen, Kreut
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wolnzach, Mühlenstraße 1, 85283 Wolnzach
2. Rathaus Wolnzach, Mühlstraße 1, 85283 Wolnzach
3. Bauamt Wolnzach, Mühlenstraße 1, 85283 Wolnzach
Gemeinde Wolnzach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.