Wolpertswende ist eine Gemeinde im Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88284
Vorwahl
07502
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bruggen, Haller, Hatzenturm, Niedersweiler, Obersteinhausen, Segelbach, Ziegelhtte, Bruggen, Haller, Hatzenturm, Niedersweiler, Obersteinhausen, Segelbach, Ziegelhütte
Adressen:
1. Gemeinde Wolpertswende, Hauptstraße 3, 88263 Wolpertswende
2. Ordnungsamt Wolpertswende, Hauptstraße 3, 88263 Wolpertswende
3. Standesamt Wolpertswende, Hauptstraße 3, 88263 Wolpertswende
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 08:30 - 11:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.