Woringen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Unterallgäu                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2213 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
87789                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08331                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbhl, Oelmhle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbhl, Weidenbhl, Zellereinöde, Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbühl, Oelmühle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbühl, Weidenbühl, Zellereinöde                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Woringen  
   Hauptstraße 1  
   87787 Woringen  
2. Ordnungsamt Landkreis Unterallgäu  
   Bgm.-Einsele-Straße 2  
   87719 Mindelheim  
3. Kreisverwaltung Unterallgäu  
   Bgm.-Einsele-Straße 2  
   87719 Mindelheim  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Woringen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.