Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Woringen

Woringen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87789
Vorwahl
08331
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 1, 87730 Bad Grönenbach
Marktplatz 1, 87730 Bad Grönenbach 87789 Bayern DE
Website
Ortsteile
Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbhl, Oelmhle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbhl, Weidenbhl, Zellereinöde, Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbühl, Oelmühle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbühl, Weidenbühl, Zellereinöde
Adressen:
1. Gemeinde Woringen
Hauptstraße 1
87787 Woringen

2. Ordnungsamt Landkreis Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim

3. Kreisverwaltung Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim
Gemeinde Woringen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.