Sie hat 216 Einwohner (Stand: 31. Die Gemeinde wird vom Amt Züssow mit Sitz in Züssow verwaltet
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
240 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17495
Vorwahl
038355
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindebüro Wrangelsburg
Bahnhofstraße 1
17509 Wrangelsburg
2. Amt Anklam-Land
Bahnhofstraße 8
17392 Anklam
3. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Grosse Straße 6
17309 Pasewalk
Gemeinde Wrangelsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.