Wrangelsburg ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Gemeinde liegt südöstlich der Kreisstadt Greifswald
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Vorpommern-Greifswald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
240 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
17495                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
038355                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindebüro Wrangelsburg  
   Bahnhofstraße 1  
   17509 Wrangelsburg  
2. Amt Anklam-Land  
   Bahnhofstraße 8  
   17392 Anklam  
3. Landkreis Vorpommern-Greifswald  
   Grosse Straße 6  
   17309 Pasewalk  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wrangelsburg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.