Wunsiedel (bairisch: Wousigl) ist die Kreisstadt des oberfränkischen Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge
                    
                        
                                
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Wunsiedel im Fichtelgebirge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9177 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
95632                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09232                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Furthammer, Göringsreuth, Hildenbach, Hildenmhle, Klause, Khlgrn, Leupoldsdorf, Luisenburg, Valetsberg, Vierst, Vordorf, Vordorfermhle, Waffenhammer, Waldlust, Furthammer, Göringsreuth, Hildenbach, Hildenmühle, Klause, Kühlgrün, Leupoldsdorf, Leupoldsdorferhammer, Luisenburg, Valetsberg, Vierst, Vordorf, Vordorfermühle, Waffenhammer, Waldlust                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Wunsiedel  
   Markt 1  
   95632 Wunsiedel  
2. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge  
   Dr.-Martin-Luther-Straße 2  
   95632 Wunsiedel  
3. Finanzamt Wunsiedel  
   Markt 5  
   95632 Wunsiedel  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wunsiedel – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.