Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wutöschingen

Die Ortschaft wird im lokalen Dialekt „Öschinge“ genannt. Wutöschingen wurde schon früh während der Industrialisierung der Hochrhein-Region von einem Aluminiumwerk und der dafür erforderlichen Infrastruktur geprägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
6621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79793
Vorwahl
07746
Adresse der Gemeinde
Kirchstraße 5, 79793 Wutöschingen
Kirchstraße 5, 79793 Wutöschingen 79793 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wutöschingen
Hauptstraße 14
79793 Wutöschingen

2. Ordnungsamt Wutöschingen
Hauptstraße 14
79793 Wutöschingen

3. Kreisverwaltung Waldshut
Kaiserstraße 7
79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Wutöschingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.