Wöhrden, bis zum 1
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
1263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25797
Vorwahl
04839
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bruhnsdorf, Büttlerdeich, Edemannswurth, Großbüttel, Nannemannshusen, Neuenkrug, Neuenwisch, Nixdorf, Poppenhusen, Sachsenbande, Wackenhusen, Walle, Wellinghusen, Wöhrdenerhafen
Adressen:
1. Gemeinde Wöhrden, Hauptstraße 27, 25797 Wöhrden
2. Amtsgericht Heide, An der Mühle 3, 25746 Heide
3. Kreisverwaltung Dithmarschen, Mühlendamm 8, 25746 Heide
Gemeinde Wöhrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.