Zeilarn ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
2193 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84367
Vorwahl
08572
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Babing, Baumgarten, Bildsberg, Blmlhub, Bruckhäusl, Eben, Feichting, Gehersdorf, Giglberg, Gmachl, Grillenhögl, Grub, Haid, Haus, Hempelsberg, Hochreit, Katzhub, Kellndorf, Köpfing, Lehen, Listhub, Obertrken, Pleining, Prehof, Sonnertsham, Stockwimm, Streifing, Sulzberg, Thurnöd, Trossen, Walln, Weißgraben, Wetzl, Wiesmhle, Zell, Zellreit, Babing, Baumgarten, Bildsberg, Blümlhub
Adressen:
1. Rathaus Zeilarn, Oberste Straße 1, 84378 Zeilarn
2. Finanzamt Landshut, Zentrale, Ludwigstraße 25, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Marie-Juchacz-Straße 38, 84034 Landshut
Gemeinde Zeilarn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.