Zeilarn ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
2193 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84367
Vorwahl
08572
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Babing, Baumgarten, Bildsberg, Blmlhub, Bruckhäusl, Eben, Feichting, Gehersdorf, Giglberg, Gmachl, Grillenhögl, Grub, Haid, Haus, Hempelsberg, Hochreit, Katzhub, Kellndorf, Köpfing, Lehen, Listhub, Obertrken, Pleining, Prehof, Sonnertsham, Stockwimm, Streifing, Sulzberg, Thurnöd, Trossen, Walln, Weißgraben, Wetzl, Wiesmhle, Zell, Zellreit, Babing, Baumgarten, Bildsberg, Blümlhub
Adressen:
1. Rathaus Zeilarn, Oberste Straße 1, 84378 Zeilarn
2. Finanzamt Landshut, Zentrale, Ludwigstraße 25, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Marie-Juchacz-Straße 38, 84034 Landshut
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.