Zeilarn ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
2193 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84367
Vorwahl
08572
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Babing, Baumgarten, Bildsberg, Blmlhub, Bruckhäusl, Eben, Feichting, Gehersdorf, Giglberg, Gmachl, Grillenhögl, Grub, Haid, Haus, Hempelsberg, Hochreit, Katzhub, Kellndorf, Köpfing, Lehen, Listhub, Obertrken, Pleining, Prehof, Sonnertsham, Stockwimm, Streifing, Sulzberg, Thurnöd, Trossen, Walln, Weißgraben, Wetzl, Wiesmhle, Zell, Zellreit, Babing, Baumgarten, Bildsberg, Blümlhub
Adressen:
1. Rathaus Zeilarn, Oberste Straße 1, 84378 Zeilarn
2. Finanzamt Landshut, Zentrale, Ludwigstraße 25, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Marie-Juchacz-Straße 38, 84034 Landshut
Gemeinde Zeilarn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.