Zenting ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
1114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94579
Vorwahl
09907
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Blumau, Burgsdorf, Buxöd, Ebenreuth, Ellerbach, Fradlberg, Gerading, Gessenreuth, Gruselsberg, Lina, Mahd, Manzenreuth, Poxöd, Rettenbach, Schachen, Wiesen, Winden, Blumau, Burgsdorf, Buxöd, Ebenreuth, Ellerbach, Fradlberg, Gerading, Gessenreuth, Gruselsberg, Lina, Mahd, Manzenreuth, Poxöd, Rettenbach, Schachen, Wiesen, Winden
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Zenting
Hauptstraße 14
94579 Zenting
2. Ordnungsamt Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 24
94469 Deggendorf
3. Finanzamt Deggendorf
Klosterstraße 2
94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.