Zetel ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Friesland
Bundesland
Landkreis
Friesland
Einwohner
11.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26340
Vorwahlen
04453, 04452
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bohlenberge, Driefel, Dnkirchen, Feldhörn, Kanelstadt, Kronshausen, Osterende, Sdenburg, Spkenhörn, Westerende, Bohlenberge, Driefel, Dünkirchen, Feldhörn, Kanelstadt, KleinSchweinebrück, Kronshausen, Osterende, Südenburg, Süpkenhörn, Westerende
Adressen:
1. Gemeinde Zetel
Am Markt 1
26340 Zetel
2. Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Mühlenstraße 32
26160 Bad Zwischenahn
3. Landkreis Friesland
Am Markt 1
26409 Wittmund
Gemeinde Zetel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.