Sie entstand am 1. Zeulenroda-Triebes ist eine Kleinstadt im Osten des Freistaats Thüringen im Thüringer Vogtland mit rund 17.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07937, 07950
Vorwahlen
036628, 036622, 036626 (Merkendorf), 037431 (u. a. Bernsgrün)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
2. Finanzamt Greiz
Wernesgrüner Straße 1
07973 Greiz
3. Landratsamt Greiz
Hohenölsenstraße 2
07973 Greiz
Gemeinde Zeulenroda-Triebes – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 13:00 - 16:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.