Februar 2006 durch Umbenennung Zeulenrodas nach dem Zusammenschluss der Städte Zeulenroda und Triebes, wobei die Stadt Triebes aufgelöst und nach Zeulenroda eingegliedert wurde. Sie entstand am 1
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Einwohner
15.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07937, 07950
Vorwahlen
036628, 036622, 036626 (Merkendorf), 037431 (u. a. Bernsgrün)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
2. Finanzamt Greiz
Wernesgrüner Straße 1
07973 Greiz
3. Landratsamt Greiz
Hohenölsenstraße 2
07973 Greiz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 13:00 - 16:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf