Zimmern ist eine Gemeinde im Norden des Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Saale-Holzland-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
193 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
07778                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036427                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Hörathal,GemTann, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold, Zimmerwaldhäuser, Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Rathaus Zimmern  
   Hauptstraße 1  
   78441 Konstanz  
2. Ordnungsamt Zimmern  
   Bahnhofstraße 10  
   78470 Wangen  
3. Bürgeramt Zimmern  
   Dorfstraße 5  
   78330 Wangen im Allgäu  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Zimmern – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung