Zimmern ist eine Gemeinde im Norden des Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg.
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
193 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07778
Vorwahl
036427
Adresse der Gemeindeverwaltung
Ortsteile
Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Hörathal,GemTann, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold, Zimmerwaldhäuser, Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold
Adressen:
1. Rathaus Zimmern
Hauptstraße 1
78441 Konstanz
2. Ordnungsamt Zimmern
Bahnhofstraße 10
78470 Wangen
3. Bürgeramt Zimmern
Dorfstraße 5
78330 Wangen im Allgäu
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.