Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Zusmarshausen

Zusmarshausen ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Augsburg mit einer Autobahnanschlussstelle an der Bundesautobahn 8.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
6465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86441
Vorwahl
08291
Adresse derMarktverwaltung
Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen
Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen 86441 Bayern DE
Website
Ortsteile
Friedensdorf, Kleinried, Salenbach, Vallried, Wollbach, Friedensdorf, Kleinried, Salenbach, Vallried, Wollbach
Adressen:
1. Rathaus Zusmarshausen, Hauptstraße 20, 86441 Zusmarshausen
2. Bürgeramt Zusmarshausen, Hauptstraße 20, 86441 Zusmarshausen
3. Kfz-Zulassungsstelle Zusmarshausen, Gabelsbergerstraße 1, 86441 Zusmarshausen
Gemeinde Zusmarshausen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.