Das Ortsbild wird durch die Gebäude der ehemaligen Abtei Zwiefalten (heute: Zentrum für Psychiatrie) dominiert, deren Klosterkirche eine der Hauptsehenswürdigkeiten der Oberschwäbischen Barockstraße ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
2312 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88529
Vorwahl
07373
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ehrenfels, Wimsen, Zwiefalten, Ehrenfels, Wimsen
Adressen:
1. Gemeinde Zwiefalten
Hauptstraße 28
88529 Zwiefalten
2. Landratsamt Biberach
Dr.-Wolfgang-Hirsch-Straße 1
88400 Biberach an der Riß
3. Stadtverwaltung Bad Saulgau
Ob. Wiesen 12
88348 Bad Saulgau
Gemeinde Zwiefalten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.