Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57518
Vorwahl
02741
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Struthof, Struthof
Gemeinde Betzdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bau des neuen Innenstadtquartiers in Betzdorf, der WERKStadt Betzdorf, hat begonnen. Das Projekt umfasst den Umbau des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks und enthält Pläne für Wohnungen, Büros, ein Gesundheits- und Pflegezentrum, einen Supermarkt, Fachgeschäfte und Parkplätze.
- Der Baubeginn des Pflege- und Gesundheitszentrums hat bereits stattgefunden, mit geplanter Inbetriebnahme Anfang 2025.
- Die historischen Hallen des Eisenbahnausbesserungswerks sollen saniert und erhalten bleiben, mit überdachtem Parken und Einzelhandel.
- Die Schäfer-Hallen werden abgerissen und durch einen Neubau mit einem siebenstöckigen Gesundheits- und Pflegezentrum ersetzt.
- Weitere Bauprojekte wie Wohnungen für betreutes Wohnen, ein Ärztezentrum und Studentenwohnungen sind in den nächsten Jahren geplant.
- Die Investoren haben einen zweistelligen Millionenbetrag für den Umbau investiert und arbeiten eng mit den Behörden zusammen, die die Genehmigungen und Planungen schnell vorangetrieben haben.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.