Caan ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
697 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56237
Vorwahl
02601
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Salzuflen, speziell im Bereich der Hoffmannstraße, betreffen die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0178 B/I. Diese Änderung zielt darauf ab, den bestehenden Bebauungsplan an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsziele und veränderten Nutzungsansprüche anzupassen.
- Es wird ein Mischgebiet festgesetzt, um Wohnraum zu schaffen und den Einzelhandel zu steuern.
- Der Schutz der neu errichteten Kindertagesstätte im Westen des Plangebietes vor störenden Gewerbebetrieben ist ein Ziel.
- Die Nachnutzung des ehemaligen Bega-CAN-Betriebsgebäudes soll ein breites Nutzungsspektrum ermöglichen.
- Anpassungen beim Maß der baulichen Nutzung, insbesondere entlang der Hoffmannstraße, sind vorgesehen, wo drei bis vier Geschosse zulässig sind.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.