Elchingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89275, 89081Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0731, 07308
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Elchingen
Gemeinde Elchingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elchingen ist derzeit kein kommunaler Bauplatz verfügbar, der letzte Bauplatz im Bereich des Bebauungsplans „Großkuchener Weg – Nord II“ wurde im August 2020 verkauft. Der Gemeinderat der Stadt Neresheim beschloss im April 2024 den Bebauungsplan „Großkuchener Weg – Nord III“ für 25 Wohnbauplätze, davon drei für Mehrfamilienhäuser. Die Erschließung beginnt Ende September 2024 und soll bis zum 2. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bau eines Solarparks in Elchingen/Salach, der auf einer Fläche von etwa 14,5 ha errichtet werden soll. Der Vorhabenträger ist die Energiebauern GmbH, und die Erschließung des Sondergebiets erfolgt über bestehende Straßen und Wege.
Weitere Baumaßnahmen in Elchingen umfassen die Sanierung der Fuchsgasse, die Errichtung eines Unterstands für das Gemeinde- und Kinderhaus und den Neubau eines Aufzugs in der Härtsfeldschule.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.