Erbendorf (bairisch: Armdorf) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5022 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92681, 92690
Vorwahl
09682
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aschenhof, Boxdorf, Bruckmhle, Eppenhof, Frauenberg, Grenzmhle, Grötschenreuth, Hanslmhle, Hauxdorf, Herrnmhle, Hohenwies, Hopfau, Kornhof, Lochermhl, Napfberg, Paterlhtte, Pfaben, Rohrmhle, Schadenreuth, Siegritz, Straßenschacht, Thann, Wäldern, Wetzldorf, Aschenhof, Boxdorf, Bruckmühle, Eppenhof, Frauenberg, Grenzmühle, Grötschenreuth, Hanslmühle, Hauxdorf, Herrnmühle, Hohenwies, Hopfau, Kornhof, Lochermühl, Napfberg, Paterlhütte
Gemeinde Erbendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Erbendorf hat grünes Licht für Baupläne gegeben, einschließlich eines Bauantrags zur Nutzungsänderung für ein Anwesen an der Bruckmühle, basierend auf aktuellen Architektenplanungen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.