Frohburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen, an der Grenze zu Thüringen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04654
Vorwahlen
034348, 034341, 034344, 034345
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frohburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Frohburg hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 beschlossen, die Erschließung und Entwicklung des geplanten Baugebietes an der Leipziger Straße vorerst nicht fortzusetzen. Der Bebauungsplan soll jedoch im kommenden Jahr zum Abschluss gebracht werden, aber eine Erschließung des Gebietes und die Vermarktung der Grundstücke ist aktuell nicht geplant.
Ein neues Nahversorgungszentrum in der Bahnhofstraße ist im Bau, nachdem am 21.11.2024 der symbolische erste Spatenstich erfolgte. Hier entstehen neben einem EDEKA-Markt, Verkaufsflächen für Rossmann und Ernsting‘s family, auch ein Wohngebiet mit Grundstücken für Mehr- und Einfamilienhäuser.
Zudem läuft das Bebauungsplanverfahren für den Gewerbepark Frohburg, wo sich auf gut 56 Hektar Gewerbe ansiedeln sollen, und es wird erwartet, dass bis Sommer 2025 das Baurecht erteilt wird.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.