Grünberg ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.716 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35305
Vorwahlen
06401, 06400 (Klein-Eichen, Lardenbach, Stockhausen, Weickartshain), 06408 (Harbach), 06634 (Weitershain)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ettingshausen, Hainerhof, Neumühle, ObereZiegelhütte, Seenbrücke, Warthof, Weickartshain
Gemeinde Grünberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grünberg plant die teilräumliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 76.2 „Göbelnröder Straße 3“ um einen Action Non-Food-Discountermarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m2 zu ermöglichen. Dies soll eine seit 2005 brachliegende Fläche einer adäquaten Nutzung zuführen und dem Grundsatz der Innentwicklung entsprechen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.