Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Grünhain-Beierfeld

Grünhain-Beierfeld ist eine Stadt im sächsischen Erzgebirgskreis
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
5730 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08344
Vorwahl
03774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grünhain-Beierfeld hat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um gewerbliche Bauflächen am Standort "Industrie- und Gewerbegebiet Grünhain" an der Zwönitzer Straße zu erweitern. Dies dient der Sicherung und Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft, der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und der Ansiedlung weiterer Unternehmen. Die Änderung umfasst die Umnutzung von etwa 2,2 ha landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Baufläche. Der Stadtrat hat den Entwurf im Oktober 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt, die bis Dezember 2018 lief. Es gab keine Stellungnahmen von Bürgern, aber Zustimmung von den Behörden und TÖB.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:

  • Die Art der baulichen Nutzung

  • Das Maß der baulichen Nutzung

  • Die überbaubaren Grundstücksflächen

  • Die örtlichen Verkehrsflächen

Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .

Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.