Gärtringen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71116
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Waldhöfe
Gemeinde Gärtringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gärtringen hat am 08.10.2024 den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte – Teilbereich 1“ und die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Plan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Zudem wurde am 05.11.2024 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung“ und der Bebauungsplan „Hauptstraße, Max-Eyth-Straße, Rohrweg, 1. Änderung“ beschlossen. Diese Pläne umfassen Änderungen im Flächennutzungsplan und berücksichtigen various Umwelt- und Naturschutzbelange.
Weiterhin wurde der Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplans „Nördlich des Rohrwegs“ (genehmigt am 10.03.1956) im beschleunigten Verfahren gefasst und eine Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen im Gebiet beschlossen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.