Hartenstein ist eine Kleinstadt südöstlich von Zwickau, an der Zwickauer Mulde im Landkreis Zwickau gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4606 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08118
Vorwahl
037605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großmeinfeld, Grnreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hartenstein
Hauptstraße 1
09337 Hartenstein
2. Ordnungsamt Hartenstein
Markt 2
09337 Hartenstein
3. Finanzamt Chemnitz
Zschopauer Straße 1
09126 Chemnitz
Gemeinde Hartenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hartenstein hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet am Alten Sportplatz in Niederzschocken aufgestellt. Dieser Plan dient der maßvollen Ergänzung der Wohnbauflächen und sieht den Neubau von maximal zehn Wohneinheiten auf einer Fläche von etwa 1,4 Hektar vor. Die Planung wurde im April 2019 durch den Stadtrat beschlossen und soll den Bedarf an erschlossenen Bauflächen für den Eigenheimbau decken, trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs in den kommenden Jahren.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.