Hasenmoor ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
743 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24640
Vorwahl
04195
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Fuhlenre, Jappup, Tannenhof, Wiesenhof, Wolfsberg, Fuhlenrüe, Jappup, Tannenhof, Wiesenhof, Wolfsberg
Adressen:
1. Gemeinde Hasenmoor
Hauptstraße 1
24576 Hasenmoor
2. Amtsgericht Bad Oldesloe
Am Schloß 2
23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Segeberg
Lübecker Str. 5
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Hasenmoor – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.