Heiligkreuzsteinach ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten von Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
2582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69253
Vorwahl
06220
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bärsbach, Eiterbach, Haumhle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach, Bärsbach, Eiterbach, Haumühle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
2. Ordnungsamt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
3. Bürgeramt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
Gemeinde Heiligkreuzsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.