Herbolzheim (alem
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
11.156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79336
Vorwahl
07643
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
2. Ordnungsamt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
3. Bürgeramt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
Gemeinde Herbolzheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Frühzeitige Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Butzental III“ beschlossen am 8. Januar 2025.
- Frühzeitige Beteiligung 11. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim für Bereiche wie „Pfarracker“ und „Nördl. Riedgäßle“.
- Abschluss eines städtebaulichen Vertrags und eines Erschließungsvertrags für das Baugebiet "Schörlinsmatten III" in Tutschfelden.
- Offenlagebeschluss 10. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Rheinhausen „Spöttfeld II“.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans: 7. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim „Sportanlage am Bleichbach“.
- Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von Bauplätzen Bleichtalstraße/Bühnweg in Bleichheim, Bewerbungsfrist bis 16. Februar 2024.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.