Hohenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Nordhausen, Thüringen, die nach der früheren Grafschaft Hohenstein benannt wurde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2182 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99755
Vorwahl
036336
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Breithardt, Felsentor, Herrenmhle, Hohenstein, Breithardt, Felsentor, Herrenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein
Hauptstraße 1
09337 Hohenstein
2. Ordnungsamt Hohenstein
Markt 2
09337 Hohenstein
3. Bürgeramt Hohenstein
Bahnhofstraße 10
09337 Hohenstein
Gemeinde Hohenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hohenstein hat das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "Hinter den Höfen II" in Liebenrode eingeleitet, mit einer Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB im August 2024.
- Es gibt auch ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/92 "Steinfeld/Loh" in Mackenrode im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Weitere Planverfahren umfassen den Bebauungsplan "Schäferei" in Trebra und die Ergänzungssatzung Nr. 01/2020 “Molkereiberg” in Klettenberg.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.