Holzdorf (dänisch Holttorp oder selten: Holtrup, plattdeutsch: Holzdörp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
825 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
24364, 24354
Vorwahl
04352
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
AmSee, Blumental, Brammermoor, Budwedt, Fellholz, Frauenholz, Greensteich, Großholz, Grnlund, Harzmoor, Hhnerland, Könsbyfeld, Krakery, Langewohnung, Lehmhaus, Maasleben, Maaslebenermhle, Moorbrcke, Morgenstern, Mhlenberg, Mhlental, Musnest, Osterfeld, Pommerbyholz, Poppenhörn, Seeholz, Sinkental, Söby, Steinborn, Steintal, Stromholz, Sumpf, Tilsholz, Tilsmaas, Tingborn, Vierländer, Weihholz, Wettstein, Wildhagen, Zwicksdamm
Gemeinde Holzdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.