Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hümmerich

Hümmerich ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53547
Vorwahl
02687
Adresse der Verbandsverwaltung
Westerwaldstraße 32–34, 56579 Rengsdorf
Westerwaldstraße 32–34, 56579 Rengsdorf 53547 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Niederhümmerich, Oberhümmerich
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hümmerich
Hauptstraße 12
56357 Hümmerich

2. Ordnungsamt Hümmerich
Rathausplatz 1
56357 Hümmerich

3. Bürgeramt Hümmerich
Kirchweg 5
56357 Hümmerich
Gemeinde Hümmerich – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 16:00
  • Dienstag: 09:00 - 16:00
  • Mittwoch: 09:00 - 16:00
  • Donnerstag: 09:00 - 16:00
  • Freitag: 09:00 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.